Erweiterte Nutzung für elektronische Fußfesseln
Redaktion: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. „Jetzt loten wir aus, ob das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung erweitert eingesetzt werden kann. Wir könnten die so genannte elektronische Fußfessel zum Beispiel für mehr Opferschutz oder eine höhere Sicherheit in Fußballstadien einsetzen. Voraussetzung wäre weiterhin der richterliche Vorbehalt“, sagte Justizministerin Kuder zum Beschluss der Justizministerkonferenz in Stuttgart.