Zentrales elektronisches Testamentsregister in Betrieb
Redaktion: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Redaktion: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
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Pressemitteilung
Schwerin/gc.
Seit dem 1. Januar 2012 wird das zentrale Testamentsregister von der
Bundesnotarkammer betrieben. Sämtliche Amtsgerichte des Landes
Mecklenburg-Vorpommern sind angebunden.
Zentral gespeichert
werden Informationen über den Ort, wo Testamente oder Erbverträge in
amtliche Verwahrung genommen wurden. Im Sterbefall werden das
Nachlassgericht und die Verwahrstelle zeitnah informiert. Der Erblasser
soll davon ausgehen können, dass sein „letzter Wille“ zügig aufgefunden
und berücksichtigt wird.
Bislang wurden die Nachlassinformationen
auf sogenannten „gelben Karteikarten“ bei zirka 5.000
Geburtsstandesämtern im gesamten Bundesgebiet und in der Hauptkartei für
Testamente in Berlin gespeichert. Der Informationsaustausch erfolgte
auf dem Postweg.
Justizministerin Kuder: „Das neue Register ist
modern. Die gespeicherten Daten stehen schnell und sicher zur Verfügung.
Das ist auch im Interesse der Erben. Sie werden zeitnah informiert, ob
ein Testament oder Erbvertrag hinterlegt wurde. Das kann
streitschlichtend wirken.“
Abgefragt werden kann das Register von
Notaren und Gerichten in amtlicher Funktion. Gespeichert werden nur
Informationen, die zum Auffinden verwahrter Unterlagen erforderlich
sind. Nicht gespeichert werden Angaben zum Inhalt des „letzten Willens“.
Aussender:
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstraße 19 - 21
19055 Schwerin
Pressesprecherin
Monika-Maria Kunisch
Tel.: 0385-588 3003
Fax: 0385-588 3450
presse@jm.mv-regierung.de
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