Suchen

Mittwoch, 11. Januar 2012

Letzter Wille ohne Inhalt

Zentrales elektronisches Testamentsregister in Betrieb
Redaktion: Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Schwerin/gc. Seit dem 1. Januar 2012 wird das zentrale Testamentsregister von der Bundesnotarkammer betrieben. Sämtliche Amtsgerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind angebunden.

Zentral gespeichert werden Informationen über den Ort, wo Testamente oder Erbverträge in amtliche Verwahrung genommen wurden. Im Sterbefall werden das Nachlassgericht und die Verwahrstelle zeitnah informiert. Der Erblasser soll davon ausgehen können, dass sein „letzter Wille“ zügig aufgefunden und berücksichtigt wird.

Bislang wurden die Nachlassinformationen auf sogenannten „gelben Karteikarten“ bei zirka 5.000 Geburtsstandesämtern im gesamten Bundesgebiet und in der Hauptkartei für Testamente in Berlin gespeichert. Der Informationsaustausch erfolgte auf dem Postweg.

Justizministerin Kuder: „Das neue Register ist modern. Die gespeicherten Daten stehen schnell und sicher zur Verfügung. Das ist auch im Interesse der Erben. Sie werden zeitnah informiert, ob ein Testament oder Erbvertrag hinterlegt wurde. Das kann streitschlichtend wirken.“

Abgefragt werden kann das Register von Notaren und Gerichten in amtlicher Funktion. Gespeichert werden nur Informationen, die zum Auffinden verwahrter Unterlagen erforderlich sind. Nicht gespeichert werden Angaben zum Inhalt des „letzten Willens“.

Aussender:
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstraße 19 - 21
19055 Schwerin

Pressesprecherin
Monika-Maria Kunisch
Tel.: 0385-588 3003
Fax: 0385-588 3450
presse@jm.mv-regierung.de
_______________________________________________________________