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Montag, 28. Januar 2013

Faire Löhne als Bedingung

Neue Förderrichtlinien in MV
Redaktion: IBWF Institut e.V.
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Berlin/gc. Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern (MV) erhalten Förderung nur, wenn sie einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen.

Die neuen Förderrichtlinien sind am Dienstag, 22. Januar 2013, in Kraft getreten. 2013 stehen deutschlandweit 180 Millionen Euro als Fördermittel für Investitionsvorhaben zur Verfügung.

(Quelle: „FUCHSBRIEFE“ 67. Jahrgang | 7 vom 24. Januar 2013)

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