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Mittwoch, 19. Juni 2013

2.000 Euro pro Kind

Wittenburg fördert junge Familien
von Heiko Wruck
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BERICHT
Wittenburg/gc. Die Stadt Wittenburg in Mecklenburg-Vorpommern bietet jungen Familien Unterstützung beim Kauf gemeindlicher Grundstücke an. Der familiäre Grundstückserwerb soll diesen Familien die Errichtung eines Eigenheims erleichtern. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht allerdings nicht.

Antragsteller können junge Familien mit einem oder mehreren Kindern, aber auch nichteheliche Lebenspartnerschaften mit einem oder mehreren Kindern sowie Alleinerziehende sein. Paare, die am Tag des Kaufvertrages kinderlos sind, können unter besonderen Voraussetzungen ebenfalls von diesem Programm profitieren. Zwischen adoptierten und leiblichen Kindern wird bei der Förderung nicht unterschieden. Sie sind gleichberechtigt. Auch rückwirkende Förderung sind möglich.

Die Unterstützung wird als pauschaler, einmaliger finanzieller Zuschuss gewährt. Die Höhe der jeweiligen Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren. Pro förderfähigem Kind in der Familie werden pauschal 2.000 Euro als Zuschuss für den Grundstückserwerb gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt 6.000 Euro je Familie (drei Kinder).

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Wittenburger Stadtverwaltung: www.wittenburg.de.

Kontakt:
heiko@wruck.org
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