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Donnerstag, 22. November 2018

Mehr Schutz für Polizisten

von Heiko Wruck
GLOSSE
Die öffentliche Stromversorgung ist genau dann flächendeckend sichergestellt, wenn jeder Polizist zu jeder Zeit jedem Nicht-Polizisten Stromschläge mittels eines mobilen Tasers verabreichen kann.


Um diesen Zustand gesamtgesellschaftlicher Stromversorgung zu erreichen, bräuchte es lediglich einer Gesetzesänderung und einer ausreichenden Anzahl von Tasern. Gefahr im Verzug müsste immer dann gegeben sein, wenn Polizisten selbst entscheiden, ob elektrische Energie zur Erhellung situationsbedingt nötig sei. Verantworten müssten sie sich dafür nicht. Schließlich ist es ja nur eine öffentliche Stromversorgung, für jeden einsehbar und daher auch völlig transparent.

Ebenso verhält es sich mit der polizeilichen Bereitstellung von Wärmeenergie. Deswegen kann auch kein Polizeibeamter zur Verantwortung gezogen werden, wenn eine inhaftierte Person im Polizeigewahrsam verbrennt. Dass diese Person dabei durchaus an Händen und Füßen gefesselt sein kann und zusätzlich auf einer schlecht entflammbaren Unterlage liegen könnte, belegt lediglich den ungeeigneten Umgang mit der von der Polizei bereitgestellten Wärmeenergie – durch die inhaftierte Person!

Polizisten müssten unbedingt viel stärker vor den Übergriffen solcher Subjekte und vor unrechtmäßiger Strafverfolgung geschützt werden.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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