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Samstag, 5. Januar 2019

Zahlbar sofort

von Heiko Wruck
KOMMENTAR
Schwarzfahren ist nach § 265a BGB strafbar. In Berlin sollen in 2018 etwa 7.000 Menschen wegen der Erschleichung einer Beförderungsleistung verurteilt worden sein. Nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gibt es dort über 45.000 Mehrfachtäter.

Schwarzfahren kann mit Geld- und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Angeblich sorgen inhaftierte Schwarzfahrer mit für überfüllte Justizvollzugsanstalten. Das immer wieder kolportiert. Solche Insassen werden Ersatzstraftäter genannt. Ihre Verweildauer im Gewahrsam liegt bei 30 bis 60 Tagen und kann nach Angaben des Berliner Senats den Steuerzahler bis zu 150 Euro pro Tag kosten. Dagegen regt sich Widerstand. 

Einige wollen einen komplett kostenlosen öffentlichen Nahverkehr. Andere wollen den Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herunterstufen. Und eine dritte Fraktion schlägt vor, Schwarzfahrer zu Arbeiten für das Gemeinwohl oder in sozialen Einrichtungen zu verpflichten.

Warum nicht einfach alle Personen bis zum 18 Geburtstag kostenlos fahren lassen? Einkommensschwache, Behinderte und Rentner ebenfalls. Der Rest dazwischen bezahlt seine Tickets. Wer ewischt wird, dem wird die Strafe als Gesamtsumme sofort als nicht von der Steuer absetzbarer Betrag vom Gehalt/Lohn abgezogen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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