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Montag, 4. Februar 2019

Betreuung Arbeitsmedizin

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen
Redaktion: AuA24 AG
RATGEBER
„Inhaber und Geschäftsführer haben die gesetzliche Verpflichtung, einen Betriebsarzt für das Unternehmen verbindlich zu bestellen beziehungsweise zu beauftragen. Grundlage hierfür sind § 2 Abs. 1 ArbSichG (Arbeitssicherheitsgesetz) ,Betriebsärzte‘ [sic] für die schriftliche Bestellung und § 3 ArbSichG für die Übertragung der Aufgaben an den Betriebsarzt“, sagt Tobias Metz, Leiter des Geschäftsbereichs 48special.de und Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.


Das deutsche Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG oder ASiG) ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Das Arbeitssicherheitsgesetz beschreibt die Pflichten der Arbeitgeber, definiert die Aufgaben sowie die betriebliche Position und fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung, zum Beispiel im Arbeitsschutzausschuss.

„Arbeitgeber haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) sowie Betriebsärzte zu bestellen, die die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung wirkungsvoll unterstützen. Fehlen Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit, schreiten Berufsgenossenschaften und die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ein. Innerhalb einer meistens sehr knappen Frist müssen diese Mängel belegbar abgestellt sein. Geschieht dies nicht, können erhebliche Strafzahlungen und sogar Betriebsschließungen die Folge sein“, erklärt Tobias Metz von 48special.de.

Hintergrund:
Der Geschäftsbereich 48special.de ist auf Kleinstbetriebe sowie mittelständische Unternehmen spezialisiert und vermittelt rechtssicher innerhalb von 48 Stunden Betriebsbeauftragte für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Brandschutz sowie Elektrosicherheit. Auch bei Herstellung der Datenschutzkonformität, gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), hilft 48special.de.

Tobias Metz (Autor, V.i.S.d.P.)
Heiko Wruck (Lektorat)
Aussender:
AuA24 AG
Geschäftsbereich 48special
Südportal 3
22848 Norderstedt
Telefon: 040 466668-112
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