1. Vergütungstransparenzbericht des Landes vorgestellt
Redaktion: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Nach dem Beteiligungsbericht im vergangenen Jahr legt das Finanzministerium erstmalig auch einen Vergütungstransparenzbericht vor. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, sich über die Vorstands- und Geschäftsführungsvergütungen öffentlicher Unternehmen zu informieren.
Finanzstaatssekretär Heiko Miraß stellte den Bericht am 23. Juli 2019 im Kabinett vor und freute sich, dass Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern gehört, in denen Transparenz herrscht: „Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, zu wissen, was mit ihren Steuergeldern geschieht – und das gilt auch für die Vorstandsetagen öffentlicher Unternehmen.“
Insgesamt listet der Bericht die Bezüge in 49 von 55 öffentlichen Unternehmen. Damit kommt das Land den Vorgaben des 2016 beschlossenen Vergütungstransparenzgesetzes nach. In dem Gesetz ist geregelt, dass Vergütungen der Geschäftsleitungen offengelegt werden sollen. Das gilt für die privatrechtlichen Landesbeteiligungen ebenso wie für die landesunmittelbaren Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts und die Sparkassen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesgesetz folgt dabei den Vorgaben zur Offenlegung der Vergütungen börsennotierter Kapitalgesellschaften, die bereits seit 2005 gelten.
Der Bericht soll nicht zuletzt dem besonderen Informationsanspruch der Allgemeinheit Rechnung tragen und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Gelder herstellen. Während fast alle öffentlichen Unternehmen mittlerweile die Geschäftsführungsgehälter veröffentlichen, ist das bei den Sparkassen noch immer nicht der Fall. Zwar wurden erste Schritte unternommen, um auf eine Veröffentlichung hinzuwirken. Allerdings erfolgte bislang keine Zustimmung.
Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Es ist bedauerlich, dass die Sparkassen sich immer noch beharrlich weigern, die Regeln, die für börsennotierte Banken schon lange gelten, bei uns im Land anzuwenden. Hier erwarte ich von den kommunalen Vertretern in den Aufsichtsgremien, sich noch intensiver und effektiver für eine Einhaltung des vom Gesetz vorgesehenen Verfahrens einzusetzen.“
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