von Heiko Wruck
KOMMENTAR
In der Not frisst der Teufel Fliegen. Nach diesem Prinzip setzt sich in Mecklenburg-Vorpommern eine Politik der Secondhand-Fachkräfte fort, die vor ein paar Jahren bei den Lehrern ihren Anfang nahm.
Wegen des akuten Lehrermangels wurde willigen Quereinsteigern die Möglichkeit schmackhaft gemacht, an staatlichen Schulen ein Paukerdasein zu fristen. Dafür mussten sie so einigermaßen in den Fächern, die sie unterrichten sollten, sattelfest sein. Eine pädagogische und fachliche Ausbildung gab’s per Schnellbesohlung. Dann war der Neulehrer fertig und wurde auf die lieben Kinderlein losgelassen. Ähnliches steht jetzt auch der Ärztezunft bevor.
Der Gesundheitsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns hat am 16. Januar 2020 einer Gesetzesänderung zugestimmt, die Ende des Monats als neues Gesetz dem Ärztemangel zu Leibe rücken soll. Demnach soll es zweitklassigen Abiturienten möglich werden, ohne Nummerus clausus ein Medizinstudium anzutreten. Als Gegenleistung müssen diese nach dem Studium zehn Jahre lang als Hausärzte auf dem Lande dienen – oder bei Vertragsbruch 250.000 Euro Strafe zahlen.
Derart preisgesenkt und ferngesteuert sollen nach den Secondhand-Lehrern nun auch Secondhand-Ärzte die Menschen betreuen. Damit sind alle nur Probanden.
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