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Freitag, 8. Januar 2021

AuA24: Verbrieftes Recht

Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Die  Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich 1946 gegründet. Gleich mit ihrem Entstehen hat sie sich dem „Menschenrecht auf Gesundheit“ verpflichtet.

„In Deutschland wird dieses Menschenrecht unter anderem im Arbeitssicherheitsgesetz und im Arbeitsschutzgesetz verbrieft“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt. Deswegen sind alle Arbeitgeber in Deutschland ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen sowie eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz erstellen.

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