Suchen

Montag, 22. Februar 2021

AuA24 AG: Auf dem Weg

Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein interessantes Urteil in Sachen Umwege beim Weg zur Arbeit gesprochen (Az. L 3 U 7/09). Danach sind Mitarbeiter nicht verpflichtet, den kürzesten Arbeitsweg zu nehmen. Sie können sich auch für die verkehrsgünstige Strecke entscheiden. Sie sind in beiden Fällen gesetzlich unfallversichert.

„Selbst, wenn die Mitarbeiter auf dem Weg zu ihrer Arbeit auf die Bahn oder den Bus warten, sind sie natürlich unfallversichert. Das gilt auch, bringen Eltern ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit zur Kita oder zur Schule“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt. Sogar Fahrgemeinschaften sind versichert, auch wenn dabei von der direkten Strecke abgewichen wird, um Kollegen zu Hause aufzunehmen oder daheim abzusetzen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
________________________________________________