Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. In vielen Unternehmen gibt es eine Betriebskantine, die von den Mitarbeitern zur Mittagszeit aufgesucht wird. Das ist selbstverständlich. Selbstverständlich ist auch die Benutzung der Toiletten des Arbeitgebers.
„Auf ihrem Weg zur Kantine oder zur Toilette sind Arbeitnehmer selbstverständlich unfallversichert. Das sind sie aber nicht mehr, wenn sie die Tür der betreffenden Örtlichkeit passiert haben. Denn alles hinter dieser Tür ist Privatsache“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt. Der Toiletten- oder Kantinengang ist über Deckung für Wegeunfälle berufsgenossenschaftlich versichert. Diese Wege haben einen konkreten Beginn und ein konkretes Ende. „Wer in die Kantine oder auf die Toilette geht, tut dies auf eigene Gefahr“, sagt Tobias Metz.
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