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Samstag, 20. Februar 2021

AuA24 AG: Gesetzlich unfallversichert

Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Die berufliche Tätigkeit eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiters ist nach dem Sozialgesetzbuch gegen Arbeitsunfälle versichert. Auch der Weg zur Arbeit und zurück nach Hause unterliegt diesem Unfallversicherungsschutz.

„Der Weg zur und von der Arbeitsstätte beginnt an der eigenen Wohnungstür und endet an der Tür des Betriebsgeländes. Umwege – zum Bäcker, zum Arzt oder zu Freunden – sind nicht über die Berufsgenossenschaft versichert“, sagt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.

Auf dem Weg zur oder von der Arbeit muss zwingend ein unmittelbares Betriebsinteresse vorliegen, wenn es zu einem Unfall kommt, damit der Unfallversicherungsschutz greift. Liegt dieses Betriebsinteresse nicht vor, ist es auch kein Arbeitsunfall.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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