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Freitag, 26. Februar 2021

AuA24 AG: Blutige Erdbeeren

Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Frische Erdbeeren sind an sich eine schöne Angelegenheit und eine sehr gesunde Sache. Es sei denn, sie führen zu einem Wegeunfall, der letztlich als solcher nicht anerkannt wird (Bundessozialgericht, Az. B 2 U 3/13 R).

„Ein Mitarbeiter wollte auf dem Weg zur Arbeit Erdbeeren kaufen und steuerte deswegen einen Straßenverkaufsstand an. Dabei verunglückte er und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Trotzdem scheiterte er mit seinen Forderungen gegen die Berufsgenossenschaft vor dem Bundessozialgericht. Er hatte seinen regulären Arbeitsweg aus einem privaten Interesse verlassen und war deswegen zum Zeitpunkt seines Unfalls nicht mehr gesetzlich unfallversichert“, erklärt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt, den Vorgang.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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