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Donnerstag, 25. Februar 2021

AuA24 AG: Wer hat schuld?

Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Schuld ist immer individuell. Das wird besonders schnell im Gerichtssaal deutlich. Dort werden zum Beispiel die Umstände aufgeklärt, die zu einem Arbeitsunfall geführt haben. Wer hat was veranlasst oder unterlassen? Das sind zwei zentrale Fragestellungen, die allen Beteiligten in Fragen der Arbeitssicherheit gestellt werden. Und wer will schon schuld sein“, fragt Tobias Metz, Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.

In jedem Fall richten sich solche Fragen zuerst an die Adressen der Unternehmer oder der Geschäftsführer. Denn sie sind es, die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz dazu verpflichtet sind, alles zu tun, um ihren Mitarbeitern möglichst sichere und gesunde Arbeitsplätze zu gewährleisten. Das müssen sie im Zweifel auch belegen können.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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