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Mittwoch, 17. Februar 2021

AuA24 AG: Erholung nicht vergessen

Psychische Gefährdungsbeurteilung
Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Viele Unternehmen haben im Zuge der Corona-Pandemie ihre Arbeitszeiten verändert. Schichtzeiten wurden verlängert und auch auf Sonntage und Feiertage ausgedehnt. Oft passiert dies vor dem Hintergrund, dass sich Schichtbelegschaften und Bürogemeinschaften nicht mehr persönlich begegnen sollten. In manchen Fällen wurden sogar Abstandszeiten zwischen den Neubesetzungen der Arbeitsplätze angewiesen“, sagt Tobias Metz von der AuA24 AG in Norderstedt.

Wichtig ist bei solch gravierenden Umbrüchen, dass immer Erholungszeiten in ausreichendem Umfang gewährleistet werden. „Arbeitsverdichtungen und Mehrarbeit sind unweigerlich mit einer Erhöhung der persönlichen Belastungen verbunden. Die wirken nicht nur im Beruf, sondern auch im privaten Umfeld. Die Kindesbetreuung, der reduzierte Austausch mit dem Partner, aber auch finanzielle Einbußen stellen große Herausforderungen dar, auf die der Arbeitgeber reagieren muss. Eine psychische Gefährdungsbeurteilung kann hierbei präventiv wirken“, so Metz weiter.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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