Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilung umsetzen
Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Eine Atemschutzmaske ist immer nur so gut und sicher, wie man sie anwendet und wie man mit ihr umgeht. Deswegen ist die richtige Benutzung einer FFP2-Maske ebenso wichtig wie ihre Wiederaufbereitung für eine erneute Verwendung. Dabei kommt es besonders auf die Hygiene an“, erklärt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.
So sind zum Beispiel Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R wiederverwendbar. Das Aufsetzen und das Absetzen solcher Masken sollten so bewerkstelligt werden, dass nach Möglichkeit die Innenseite der Maske nicht mit den Fingern berührt wird und auch der Dichtrand unangetastet bleibt. Nach dem Tragen sollte die Atemschutzmaske möglichst gut belüftet aufbewahrt werden, ohne jedoch dabei dem Risiko einer nachträglichen Kontamination durch Fremdeinträge ausgesetzt zu sein. Auf diese Weise kann mit einer mehrfachen kurzen Benutzung eine Maske über mehrere Tage im Einsatz sein.
In jedem Fall ist hier die Hygiene von entscheidender Bedeutung für die Benutzung von Mund- und Nasenmasken. Anhand von fünf Kriterien können unsichere FFP2-Masken gut erkannt werden.
Ersten: Es sind ausschließlich FFP2-Masken, die kein Ventil haben, die nicht nur den Träger, sondern auch anwesende Mitmenschen vor ausgeatmeten Krankheitserregern schützen.
Zweitens: FFP2-Masken sind nur für den Arbeitseinsatz gedacht. Deswegen unterliegt ihr Gebrauch nicht nur besonderen Nutzungsregeln, sondern auch sehr strengen Zulassungs- und Überwachungsanforderungen.
Drittens: Für den professionellen Einsatz von FFP2-Masken fordert der Gesetzgeber eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Tragezeit.
Viertens: Für partikelfiltrierende Halbmasken, die über kein Ausatemventil verfügen, wird eine Tragezeit von 75 und eine Erholungszeit von 30 Minuten empfohlen.
Fünftens: Bei einer leichten körperlichen Tätigkeit kann eine FFP2-Maske auch bis zu 3 Stunden getragen werden.
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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