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Samstag, 13. März 2021

Arbeitssicherheit morgen

Gefährdungsbeurteilungen immer wieder neu erstellen
Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Arbeitswelten sind Begegnungsstätten – von Mensch zu Mensch, aber auch von Mensch und Maschine. Sie müssen auch morgen noch möglichst sicher und gesund sein für die Menschen, die mit ihnen zeitweilig oder dauerhaft in Kontakt kommen“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.

Arbeit 2.0 und Industrie 4.0 sind dabei Schlagworte, die den aktuellen digitalen Wandel der gesamten Gesellschaft beschreiben. Das Wirtschaftsleben und das Sozialgefüge sind davon ebenso betroffen wie politische Weichenstellungen oder ganz unmittelbar die Arbeitssicherheit am eigenen Arbeitsplatz. Dabei verändern sich die Risiken der Arbeitswelt permanent mit jeder neuen Technologie. Um dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit die höchste Priorität einzuräumen, ist es unter anderem erforderlich, ständig aktuelle Gefährdungsbeurteilungen vorzuhalten. Das bedeutet, dass regelmäßig Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit an jedem einzelnen Arbeitsplatz gemeinsam mit den dort tätigen Mitarbeitern die Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsplatz erstellen. Gleichzeitig werden Maßnahmen festgelegt, wie die erkannten Gefährdungen möglichst vollständig dauerhaft beseitigt oder wenigstens auf ein absolutes Minimum reduziert werden können. Handlungsbedarf entsteht jeden Tag neu.

„Die Früherkennung von Wandlungsprozessen spielt hierbei eine wichtige Rolle. So hat beispielsweise das Homeoffice während der Corona-Pandemie erheblich an Bedeutung gewonnen. Das veränderte Arbeiten durch die Heimarbeit hat jedoch auch seine Tücken. Zum Beispiel in Sachen Arbeitssicherheit. Im Homeoffice zwischen versicherter Tätigkeit und privatem Handeln abzugrenzen, ist extrem schwierig“, sagt Michael Lange. Eine Gefährdungsbeurteilung für jedes einzelne Homeoffice zu erstellen ist deswegen ein unbedingtes Muss für jeden Arbeitgeber. Zumal es auch vom Gesetzgeber verpflichtend verlangt wird.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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