Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Braunschweig/gc. „Das hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 9 U 205/16) sah nicht ein, dass eine Bierwanderung ein Arbeitsunfall sei. Und das zu recht", findet Michael Lange von Hansabrief.
In diesem Fall hatten nach Feierabend drei Kollegen – immerhin – einer Rechtsanwaltskanzlei an einer sogenannten Bierwanderung teilgenommen. Diese Bierwanderung war von einem Sportverein organisiert worden. Eine Kollegin stürzte am Ende der Bierwanderung und verletzte sich dabei. Das Gericht stellte fest: Kein Arbeitsunfall. Die Wanderung war keine Veranstaltung des Arbeitgebers.
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