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Montag, 19. April 2021

Sechs Punkte des Arbeitsschutzes im Betrieb

Arbeitssicherheit, wie wird sie schnell organisiert
Redaktion Arbeitssicherheit.digital
RATGEBER
Braunschweig/gc. Arbeitssicherheit  digital herzustellen, funktioniert heute absolut zuverlässig und wenn es drauf ankommt auch innerhalb von wenigen Stunden. Dafür gibt es professionelle Dienstleister. Doch eines bleibt unveränderbar: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz liegen ausnahmslos in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Das betrifft Konzernchefs und Inhaber von Kleinstunternehmen gleichermaßen – ab dem ersten sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter. Und dafür haftet eine Konzernchefin genauso wie ein kleiner Ladeninhaber. Also schau dir deinen Betrieb genau an und frage dich, ist der Arbeitsplatz deines oder deiner Mitarbeiter wirklich sicher – und kannst du das im Zweifel auch beweisen?

Hier erfährst Du etwas zu folgenden Inhalten:
1. Sicherheit und Gesundheitsschutz
2. Arbeitssicherheitsgesetz
3. Arbeitsschutz
4. Arbeitsschutz im Betrieb
5. Arbeitsschutz im Büro
6. Arbeitssicherheit im Homeoffice

Sicherheit und Gesundheitsschutz

Sicherheit und Gesundheitsschutz sind für alle Mitglieder der Gesellschaft wichtig. Wer will schon unsichere Medikamente oder unsichere Lebensmittel einnehmen? Sicherheit und Gesundheitsschutz spielen aber auch in allen anderen Lebensbereichen eine wichtige Rolle: zum Beispiel im Straßenverkehr, aber natürlich auch in der Arbeitswelt. Viele Risiken lassen sich über private Versicherungen decken. Nur für die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie für den betrieblichen Gesundheitsschutz gibt es keine private Versicherung, die den Arbeitgeber vor Forderungen im Schadensfall schützt: zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall. Hier greifen allein die Gesetzesvorgaben, die Leistungen und die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften und der sogenannten DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und für den Gesundheitsschutz kannst du als verantwortlicher Arbeitgeber nicht delegieren. Du haftest als Arbeitgeber mit allem, was du hast. Auch mit deinem vollen Privatvermögen. Doch du bist diesem Szenario nicht schutzlos ausgeliefert, und du musst nicht allein bewältigen. Du kannst dir professionelle Hilfe holen.

Arbeitssicherheitsgesetz

Das ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz zielt auf die Reduzierung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Jeder Person, die als Unternehmer oder als vom Arbeitgeber Beauftragter (Geschäftsführer, Betriebsleiter, Meister oder betrieblicher Vorgesetzter) tätig ist, bis hin zum Aufsichtsrat, kann bei Verfehlungen persönlich straf- und zivilrechtlich in die Verantwortung genommen werden. Das betrifft auch das komplette Privatvermögen jedes Verantwortungsträgers. Gemeinhin gilt im Leben wie im Geschäft: Den Letzten beißen die Hunde. Wenn du also keine anderen Personen in deinem Betrieb als Verantwortliche für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bestimmt hast oder dies nicht nachweisen kannst, stehst du allein im Regen. Es ist jedoch sehr einfach möglich, unter ein schützendes Dach zu kommen. Du musst nur einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen sowie eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz erstellen und aktuell halten. So ist es im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben. Das kannst du alles allein bewerkstelligen. Oder du holst dir dafür die Hilfe eines Profis. Die gesetzliche Handlungsgrundlage der Arbeitssicherheit wird von drei Säulen getragen:  vom ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz, vom Sozialgesetzbuch SGB VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ und vom ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Arbeitsschutz

Wie der Name schon sagt, regelt das Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – in Deutschland die Bestimmungen zum Arbeitsschutz der Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen. Dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) kommt in diesem Zusammenhang die Funktion eines Controlling-Gesetzes zum Arbeitsschutzgesetz zu. Das ArbSchG verfolgt das Ziel, die Gesundheit aller in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer  – inklusive der Angehörigen des öffentlichen Dienstes – durch konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen vor Ort soweit wie möglich abzusichern und so nachhaltig wie möglich zu verbessern. Die vollständige Bezeichnung des Arbeitsschutzgesetzes lautet übrigens: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Das Arbeitsschutzgesetz wurde als Bundesgesetz am 7. August 1996 erlassen und trat am 21. August 1996 in Kraft. Ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes ist die für jeden Arbeitgeber verpflichtende Gefährdungsbeurteilung. Darin werden die Arbeitsbedingungen beurteilt nach physikalischen, chemischen und biologischen Gefährdungen für die Beschäftigten. Auch die Gefährdungen aus der Gestaltung und aus der Organisierung von Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie aus Arbeitsabläufen und deren Wechselwirkungen werden hier analysiert. Ebenfalls unzureichende Qualifikationen und Unterweisungen der Mitarbeiter werden hier systematisch erfasst. Das Arbeitsschutzgesetz ist keine tote Rechtsmaterie, sondern wird immer weiter entwickelt. So wurde zum Beispiel im Oktober 2013 in der Gefährdungsbeurteilung auch der Aspekt psychische Belastungen mit Nachdruck ausformuliert (§ 5 Abs. 3 Nr. 6). Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat jeder Arbeitgeber außerdem dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes unterwiesen werden. Zwar hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, diese Aufgaben auf bestimmte qualifizierte Mitarbeiter oder Dienstleister zu übertragen. Aber der Arbeitgeber bleibt in Person dafür verantwortlich, die Erfüllung dieser Aufgaben zu kontrollieren. Die vollständige Dokumentation ist dabei nicht nur Formsache, sondern rechtlich relevant. Gleichzeitig ist jeder Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, festgestellte Sicherheitsmängel und Gesundheitsgefährdungen dem Arbeitgeber oder einem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich zu melden.

Arbeitsschutz im Betrieb

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland dazu, organisatorische Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Gesundheit und die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter gewährleisten. Die fünf wichtigsten Maßnahmen lassen sich wie folgt untergliedern:
1. Gefährdungsbeurteilung
2. BuS-Betreuung
3. Unterweisung
4. Betriebsanweisung
5. Erste Hilfe

Dabei musst du wissen, dass Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit immer präventiv wirken. Die Prävention könnte man als vermeidende Vorsorge beschreiben. Das bedeutet, hierunter werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Gefährdung soweit wie möglich oder ganz und gar ausschließen. Synonym könnte man für den Präventionsbegriff auch den Begriff der Vorbeugung verwenden. Allerdings greift dieser Begriff umgangssprachlich oft zu kurz. Prävention in der Unfallverhütung wird zum Beispiel an folgenden Termini fest gemacht: Arbeitssicherheit, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit sowie vorbeugender Brandschutz. Aber auch die Gewaltprävention, die Kriminalitätsprävention oder die Drogenprävention sowie der Nichtraucherschutz können in den Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten in Deutschland zum Arbeitsschutz hinzugerechnet werden. Prävention lohnt sich immer. In den Gesundheitsschutz und in die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter zu investieren, ist betriebswirtschaftlich immer von großem Vorteil. Stell dir vor, wie deine Geschäfte als Unternehmer laufen, wenn ein Drittel deiner Leute ständig krank ist, das zweite Drittel der Belegschaft unzufrieden und das dritte Drittel zwar motiviert, aber Angst hat, durch den Job dauerhaft zu erkranken oder einen Arbeitsunfall zu erleiden. Auf so einem Seelenverkäufer heuert niemand freiwillig an. Und wenn doch jemand an Bord kommt, setzt er sich bei der ersten besseren Gelegenheit auch wieder ab. Deswegen solltest du dir als Arbeitgeber tiefgründige Gedanken über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz deiner Mitarbeiter machen. Gesetzlich und moralisch bist du es ohnehin.

Arbeitsschutz im Büro

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Betrieb sind so vielfältig und individuell wie die Arbeitsplätze und die Menschen. Hinzu kommt, dass beide auch ständigen Veränderungen unterliegen. Keine Tagesform eines Arbeitnehmers gleicht der anderen. Selbst innerhalb eines Arbeitstages verändern sich je nach Wetterlage, Uhrzeit und Aufgabe die Leistungskurven der Beschäftigten. Computer, Maschinen, Geräte und Anlagen werden ständig erneuert, modernisiert, ausgetauscht. Arbeitsabläufe und vieles mehr ändern sich immer und immer wieder. Auch die Büros von vor zehn Jahren sahen anders aus als die heutigen. Von der personellen Besetzung, die heute coronabedingt deutlich weitmaschiger ist, einmal abgesehen. So wurden zum Beispiel die meisten Kopiergeräte, Telefaxe und Drucker aus den Büros auf den Flur oder in eigene Druck- und Kopierräume verfrachtet. Der Grund dafür war, dass viele Geräte schädliche Immissionen verursachten, die die Büroluft beeinträchtigten und zu gesundheitlichen Schäden führen konnten. Arbeitsschutz im Büro bedeutet aber auch, die Betriebssicherheit aller elektrischen Geräte und deren Anschlusskabel zu gewährleisten. Für die Überprüfung und Gewährleistung der Elektrosicherheit kannst du dir als Unternehmer oder Arbeitgeber professionelle Hilfe holen. Anschluss- und Telefonkabel stellen sehr oft auch Stolperfallen im Büro dar, die zu beseitigen sind. Dafür bist du als Arbeitgeber persönlich verantwortlich. Das bedeutet zwar nicht, dass du sie selbst beseitigen musst. Aber du musst gewährleisten und auch kontrollieren, dass sie tatsächlich beseitigt oder wirksam reduziert wurden. Wenn du als Arbeitgeber diese Maßnahmen nicht auf den Weg bringst, ihre Umsetzung nicht kontrollierst und auch keine Dokumentation darüber hast, riskierst du im besten Fall „nur“ ein empfindlich hohes Bußgeld. Im schlechtesten Fall, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall einer deiner Mitarbeiter, verlierst du alles: die Firma, das Betriebsvermögen und dein Privatvermögen. Außerdem kann es sein, dass du dich im Gefängnis wiederfindest. Und alles nur, weil jemand im Büro unglücklich gestolpert ist. Mit einer sogenannten BuS-Betreuung – Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung – kannst du auf einen Schlag viele dieser Klippen in deinem Unternehmen umschiffen.

Arbeitssicherheit im Homeoffice

Spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland ist dem Punkt Arbeitssicherheit im Büro ein weiterer Aspekt hinzugeordnet worden: Arbeitssicherheit im Homeoffice. Grundsätzlich gilt: im Homeoffice wird Heimarbeit geleistet. Das gilt auch dann, wenn der eigentliche Betriebsarbeitsplatz eines Arbeitnehmers ganz oder zeitweise in den privaten Wohnbereich dieses Arbeitnehmers verlagert wurde und er dort für seinen Arbeitgeber berufliche Aufgaben löst. Daraus ergibt sich für Arbeitgeber eine besondere Konsequenz. Du bist als Arbeitgeber persönlich auch für die Arbeitssicherheit und für den Gesundheitsschutz deines Mitarbeiters in seinem Homeoffice verantwortlich. Genauso wie du für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz deiner Leute im Büro verantwortlich bist. Und ebenso haftest du als Arbeitgeber für alle Versäumnisse beim Arbeitsschutz und beim Gesundheitsschutz im Homeoffice. Um hier deine gesetzliche Pflicht zu erfüllen, musst du auch für jedes einzelne Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung erstellen oder erstellen lassen, diese aktuell halten und alles nachweislich dokumentieren. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für ein Homeoffice genügt jedoch nicht dem Selbstzweck. Sie dient viel mehr der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen. Da in den meisten Heimarbeitszimmern Bildschirmarbeit geleistet wird, ist der Arbeitgeber unter anderem auch für die richtige Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze verantwortlich.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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