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Freitag, 16. April 2021

Sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Soforthilfe wenn die Berufsgenossenschaft kommt
Redaktion: Arbeitssicherheit sofort
RATGEBER
Norderstedt/gc. Mit dem Service von Arbeitssicherheit-sofort.de  lösen Arbeitgeber schlagartig das Problem, unerwartet mit einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft konfrontiert zu sein. Dabei sind die Bereiche Elektro­sicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeits­medizin, Brand­schutz und Gefährdungsbeurteilung von besonderer Bedeutung. Innerhalb weniger Stunden werden für betroffene Unternehmen ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt. Bei Bedarf werden auch ebenso schnell Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Mit diesem Service erfüllen Unternehmen in Deutschland rechts- und revisionssicher alle gesetzlichen Mindestvorgaben im Bereich Arbeitssicherheit.

Dieser Beitrag gibt Auskunft über folgende Inhalte:
1. Gefährdungsbeurteilung erstellen
2. Gefährdungsanalyse
3. Gefährdungsbeurteilung online
4. Gefährdungsbeurteilung Checkliste
5. Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
6. Digitale Gefährdungsbeurteilung
7. BuS-Betreuung

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Arbeitgeber in Deutschland sind per Gesetz verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Darin werden alle relevanten Gefährdungen von Arbeitnehmern während ihrer Tätigkeit systematisch ermittelt. Gefährdungsbeurteilungen werden erstellt für Arbeitsprozesse und Fertigungsverfahren, einzelne Arbeitsplätze und komplexe Arbeitsstätten sowie für Arbeitsabläufe, die Arbeitsorganisation und Arbeitszeiten. Grundlagen dafür sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung sowie das Betriebsverfassungsgesetz. Es genügt jedoch nicht, eine Gefährdungsbeurteilung nur einmal zu erstellen und sie dann ewig zu benutzen. Gefährdungsbeurteilungen sind regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, zu aktualisieren. Eine Gefährdungsbeurteilung, die zehn Jahre lang ungeprüft Verwendung findet, ist weder zweckdienlich noch rechtssicher.

Gefährdungsanalyse

Auf den Punkt gebracht kann man behaupten, dass eine Gefährdungsanalyse immanenter Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist. Während in der Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen ermittelt und gelistet sowie Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine zu ihrer Beseitigung genannt werden, untersucht die Gefährdungsanalyse die jeweilige Gefahr auf ihr Schadenspotenzial und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Beides, die Gefährdungsbeurteilung und die Gefährdungsanalyse gehören zum Risikomanagement. Das Risikomanagement ist eine Führungsaufgabe und daher immer Chefsache. Um eine zielführende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, können Arbeitgeber Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, aber auch externe Dienstleister beauftragen. Es ist hierbei immer zweckmäßig, auch den Betriebsarzt in die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung einzubinden. Der Gesetzgeber hat den Spielraum des Arbeitgebers erheblich erweitert. So wurden zum Beispiel in der Gesetzgebung keine Grenzkriterien eingeführt. Befähigte Personen oder der Arbeitgeber selbst müssen lediglich vor dem jeweiligen Arbeitsbeginn und ausreichenden zeitlichen Abständen die jeweiligen Arbeitsbedingungen überprüfen, bewerten, Gefährdungen eliminieren und Maßnahmen zur Unfallprävention beziehungsweise zum Gesundheitsschutz nachweisbar durchführen. Handlungsgrundlage dafür ist der § 7 ArbSchG. Anlässe für eine Gefährdungsbeurteilung können der Präventionsgedanken des Arbeitsschutzes, aber auch sich verändernde Gegebenheiten sein: wie zum Beispiel neue Arbeitsstoffe, neue Fertigungsverfahren, neue Mitarbeiter, neue Maschinen, Anlagen und Geräte et cetera.

Gefährdungsbeurteilung online

Es gibt auch die Möglichkeit, Gefährdungsbeurteilungen einfach und schnell online zu erstellen. Ausgefeilte Anwendungen machen dies möglich. Mit wenigen Mausklicks können Unternehmer mit unterschiedlichsten Betriebsgrößen schnell und effektiv Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe, Arbeitsprozesse und vieles mehr abarbeiten. Gefährdungsbeurteilungen für den Mutterschutz, im Büro, im Homeoffice, am Arbeitsplatz sind so kein Problem mehr und können binnen kürzester Zeit auf dem Handy, mit dem Tablet, mittels eines Laptops oder natürlich auch direkt am Bürocomputer erstellt werden. Für fast alles gibt es Musterbögen, die auch nach individuellem Bedarf erweitert oder reduziert werden können. Lediglich eine stabile Internetverbindung muss vorhanden sein. Dabei muss es sich jedoch noch nicht einmal um eine Hochgeschwindigkeitsverbindung handeln. Online-Gefährdungsbeurteilungen und andere digitale Services sind für jeden Arbeitgeber besonders dann zweckmäßig, wenn die Berufsgenossenschaft kurzfristig ne Betriebskündigung angesetzt hat oder bereits auf der Matte steht. Selbst wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, kann eine schnell handhabbare Online-Gefährdungsbeurteilung den Betrieb aus dem Stillstand holen oder die Baustelle wieder öffnen.

Gefährdungsbeurteilung Checkliste

Wirksamer Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit beginnen immer mit einer Gefährdungsbeurteilung. Dafür benötigen Unternehmer lediglich sieben Schritte, die in der folgenden Checkliste für Gefährdungsbeurteilungen zusammengefasst sind:
1. Klarmachen der Aufgabe
2. Gefahren ermitteln
3. Risiken analysieren
4. Beurteilen der Lage
5. Maßnahmen umsetzen
6. Ergebnisse überprüfen
7. Neuvorlage festlegen

Beim Klarmachen der Aufgabe geht es darum zu ermitteln, um welche Art einer Gefährdungsbeurteilung es geht. Sollen hier Prozesse, Betriebsmittel, Arbeitsplätze, Gefahrstoffe, Organisationsformen, Fertigungstechniken, Veränderungen oder ganze Betriebsstätten beurteilt werden? Erst danach können die Gefährdungen im zweiten Punkt der Checkliste angegangen werden, wenn nun der Untersuchungsrahmen definiert wurde. Bei der Risikoanalyse im dritten Punkt geht es darum, jedes Einzelrisiko nach maximaler Schadenshöhe und nach der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit einzuordnen. Aus dem daraus entstehenden Risiko-Ranking resultiert Punkt vier: Beurteilen der Lage. Hier kommt es darauf an festzustellen, was bereits vorhanden ist, um eine ermittelte Gefährdung ganz oder teilweise zu eliminieren. Oder was erst noch beschafft beziehungsweise umgesetzt werden muss, um dieses Einzelziel zu erreichen. Maßnahmen umsetzen meint im fünften Punkt der Checkliste eine klare Festlegung der betreffenden Maßnahme, der Verantwortlichkeit und des Termins der Herstellung des Zielzustandes. Punkt sechs: Ergebnisse kontrollieren. Jede Führungskraft weiß, eine Anweisung ist nur so gut wie ihre Kontrolle. Die Kontrolle betrifft immer zwei Aspekte: Wurde der gewünschte Zustand in der gewünschten Qualität und auch zum vereinbarten Termin erreicht? Punkt sieben sollte selbstverständlich sein. Da nichts bleibt, wie es ist, muss man solche Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig wiederholen. Deswegen bedarf es der zeitlichen Festlegung einer Wiedervorlage der betreffenden Gefährdungsbeurteilung. Gefährdungsbeurteilungen, die jahrelang unverändert benutzt werden, sind unbrauchbar und nicht rechtssicher.

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Unternehmer können auch qualifizierte Dienstleister damit beauftragen, rechts- und revisionssichere Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Dies gilt umso mehr in Notlagen, wenn es eilig ist. Um eine zielführende Bewertung der aktuellen Gefährdungssituationen in einem Unternehmen ermitteln zu können, gibt es zwei Möglichkeiten: online und vor Ort. Dabei ist auch hier die Identifikation der Gefährdungen nur der erste Schritt, den die Unternehmer mit dem Dienstleister ihres Vertrauens gemeinsam gehen. Denn die schnelle und exakte Hilfe bringt Arbeitgeber bei einer anstehenden Betriebsprüfung sofort auf die sichere Seite – und zwar rechts- und revisionssicher. Aus diesen gemeinsamen Schritten entsteht häufig eine gemeinsame Geschäftsgrundlage, die jahrzehntelang besteht. Außerdem sind spezialisierte Dienstleister schon geschäftsmäßig immer auf dem Laufenden, weil sie selbst kleinste Veränderungen in der Gesetzeslage im Interesse ihrer Kunden wahrnehmen. Wer als verantwortlicher Unternehmer und als persönlich haftender Arbeitgeber professionelle Hilfe an seiner Seite wünscht, ist gut beraten, sich erfahrenen Dienstleistern anzuvertrauen (www.arbeitssicherheit-sofort.de).

Digitale Gefährdungsbeurteilung

Das Internet hat die Art unseres Zusammenlebens, unseres Wirtschaftens und unserer Kommunikation grundlegend verändert. Manche Zeitgenossen setzten die Bedeutung der Erfindung des Internets gleich mit der Entfachung des Feuers durch den Menschen. Ebenso bahnbrechend ist die Möglichkeit, die eine digitale Gefährdungsbeurteilung bietet. Denn nun kann man Gefährdungsbeurteilungen Klick für Klick digital per App auf dem Handy, einem Tablet, Laptop oder am Computer erledigen. Digital können Unternehmer die folgenden fünf Punkte abarbeiten: 
1. Detaillierte Gefahrenliste aufstellen
2. Ausreichende Maßnahmen festlegen
3. Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren
4. Gefährdungsbeurteilung aktuell halten
5. Dokumentation schriftlich nachweisen (digital und/oder physisch

Mit einem digitalen Werkzeug können Unternehmer all das sicher, verlässlich und zeitsparend erledigen. Anwender werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. So kann nichts vergessen oder übersehen werden.

BuS-Betreuung

Um nie wieder wegen einer plötzlichen oder angekündigten Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft in Unruhe versetzt zu werden, organisieren weitsichtige Unternehmer die sogenannte BuS-Betreuung (Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung). Eine professionelle BuS-Betreuung ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen interessant. Denn wenn die Berufsgenossenschaft einen BuS-Nachweisbogen verlangt, brauchen die meisten Unternehmer und Führungskräfte professionelle Hilfe – und zwar sehr schnell. Das Begehren der Berufsgenossenschaft einfach ignorieren und aussitzen zu wollen, funktioniert nicht. Im Gegenteil, es verschärft sogar das Problem. Das gestaltet sich ähnlich unangenehm wie den Forderungen des Finanzamtes nicht entsprechen zu wollen oder zu können. Das will auch niemand haben. Wer in beiden Fällen hervorragende Dienstleister an seiner Seite weiß, blickt deutlich entspannter in die Zukunft. Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass auch die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung – BuS-Betreuung – gesetzlich vorgeschrieben ist. Grundlage dafür war die  Unfallverhütungsvorschrift BGV A2. Sie wurde am 1. Januar 2011 ersetzt durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2, die heute die Handlungsgrundlage darstellt. In diesem Sinne ist die Regelbetreuung innerhalb der BuS-Betreuung das geeignete Instrument. In der Regelbetreuung werden Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (oder bis zu 20 Teilzeitbeschäftigten) und Betriebe mit über 50 Beschäftigten unterschieden. Für Unternehmen ab dem 51. Mitarbeiter ist die Regelbetreuung Pflicht. Neben der Regelbetreuung und der Grundbetreuung für Kleinunternehmen gibt es auch noch die Alternativbetreuung.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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