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Mittwoch, 14. April 2021

Sieben Fakten zur Arbeits- und Berufsbekleidung

Persönliche Schutzausrüstung für Künstler und Klempner
Redaktion: Werkstedter
RATGEBER
Norderstedt/gc. Auch wenn sich die Arbeitswelt immer schneller verändert, eine Konstante bleibt: Wer arbeitet, der kleidet sich entsprechend.

Dass Du nur ein kleiner Fliesenleger, Klempner, Trockenbauer, Grafiker oder gar Künstler bist, ändert nichts daran. Und ob Deine Arbeitsbekleidung oder die Deiner Leute dann immer vollständig ist, sollte nicht allein im Homeoffice angezweifelt werden. Denn wenn Du auch nur einen einzigen sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter hast, dann bist Du komplett für dessen Arbeitssicherheit verantwortlich und haftest auch persönlich und mit Deinem vollen Privatvermögen. Handwerker, Bauleute oder Außendienstler haben „jedoch immer“ die richtigen Klamotten an. Sei es, um beim Kunden keinen schlechten Eindruck zu hinterlassen. Sei es, um in der Öffentlichkeit die Firma ordentlich zu repräsentieren. Sei es, um sich vor den Gefährdungen einer Arbeit zu schützen. Letzteres wird durchaus auch von den Berufsgenossenschaften überprüft. Denn hier geht es definitiv um die Arbeitssicherheit.

In diesem Artikel findest Du die folgenden Themen:
1. Arbeit - Kleidung
2. Arbeitskleidung
3. Berufskleidung
4. Sicherheitscheck
5. Arbeitskleidung und Schuhe
6. Berufsbekleidung Handwerk
7. Persönliche Schutzausrüstung

Arbeit - Kleidung

Grob gesagt ist Arbeitskleidung die Klamotte, die man auf der Arbeit trägt. Das können aus dem Privatleben ausrangierte Hosen, Jacken, Hemden, Schuhe und Strümpfe sein. Zumindest wenn sie durch körperliche Tätigkeiten und Umwelteinflüsse verschmutzt oder beschädigt werden könnten. Ansonsten bedient man sich eines Dresscodes, um im Büro richtig gekleidet zu sein. Kleiderordnungen sind keine Erfindung der Neuzeit. Schon vor Jahrhunderten war klar geregelt, wer zum Beispiel welche Farben tragen durfte. Bauern und Bettler in Deutschland durften im Mittelalter beispielsweise nur Schwarz, Grau und Braun oder Leinen tragen. Grün, Purpur, Rot, Blau, Gelb, Gold und Weiß blieben dem Adel vorbehalten. Allerdings wurden mit gelben Accessoires auch Ketzer, Prostituierte und Juden gekennzeichnet. An die Stelle der Farbzuordnungen traten schließlich Dienstkluften und Uniformen. Bereits im Mittelalter wurde jedoch schon zwischen Arbeits- und Berufsbekleidung unterschieden. Zur Berufsbekleidung gehörten Stücke, deren Zweck über die eigentliche Schutzfunktion hinaus gingen und den jeweiligen Berufsstand kennzeichneten: hohe Kochmützen, Zipfelmützen der Müller oder hölzerne Clogs der Bauern, die ihre Alltagsschuhe nicht dem Acker oder feuchten Wiesen aussetzen wollten. In den späteren Manufakturen und der folgenden Industrie war die Arbeitskleidung oft auch gleichzeitig die Alltagskleidung der Arbeiterschaft. Aus dieser Zeit stammt der Begriff Lumpenproletariat. Arbeitsschutzbekleidung wie zum Beispiel die lederne Schürze des Schmieds gab es auch schon in den Jahrhunderten zuvor. Doch erst mit dem massenhaften Entstehen der Industriearbeitsplätze erlebte die Entwicklung spezieller Arbeitsschutzbekleidung einen enormen Aufschwung.

Arbeitskleidung

Im Gegensatz zur Berufskleidung müssen es Arbeitnehmer hinnehmen, dass bei der Arbeitskleidung der Arbeitgeber bestimmt, wie diese auszusehen hat oder beschaffen sein muss. Damit kann der Arbeitgeber Vorgaben festlegen, die eine individuelle Note verhindern. Ordnet ein Arbeitgeber das Umziehen im Betrieb an, so ist dies Arbeitszeit, die dem Arbeitnehmer auch zu bezahlen ist. Ist Arbeitnehmern seitens des Arbeitgebers untersagt, sichtbare individuelle Zeichen zur oder an der Arbeitskleidung zu tragen, so muss dies für alle Arbeitnehmer im Unternehmen gleichermaßen gelten. Dienstkleidung (zum Beispiel Kluft, Uniform) und Schutzkleidung (um Beispiel Helme, Stiefel, Schienbeinschützer) sind daher in jedem Fall Arbeitskleidung. Arbeitskleidung und gesetzlich angeordnete Schutzkleidung muss der Arbeitgeber stellen beziehungsweise die Beschaffungskosten dafür erstatten. Übrigens fand die Arbeitsbekleidung auch Eingang in die Freizeitmode. So kam zum Beispiel der klassische Jeans aus der Arbeitswelt in die Freizeitmode. Auch das Fischerhemd war eine Zeit lang hip. Ebenso schwere Arbeitsschuhe, Cargohosen oder Camouflagebekleidung. Gemeinhin wird Arbeitsbekleidung, die den Sprung in die Freizeitmode schafft, als Workwear-Mode bezeichnet. Auch Sportbekleidung kann durchaus Arbeitskleidung sein. Wenn zum Beispiel im Profisport ein bestimmtes Vereinstrikot getragen werden muss oder wenn eine besondere Schutzausrüstung (Helm, Schulterpolster) vorgeschrieben ist.

Berufskleidung

Berufskleidung ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer zu beschaffen. Historisch gesehen hat sich die Berufsbekleidung aus der Zunftkleidung der Handwerker herausgebildet. Sie kennzeichnete die Träger als berufs- und zunftzugehörig. Traditionelle Zunftbekleidung findet sich auch heute noch in vielen Handwerksberufen. Meistens wird sie jedoch nur noch zu besonderen Anlässen getragen. Eine Sonderrolle kommt der Geschäfts- und Bürobekleidung zu. Sie verfügt zwar nicht über eine funktionale Notwendigkeit, hat jedoch oft eine normative Kraft entwickelt – den Dresscode. Die Grenzen zwischen Berufs- und Arbeitskleidung können fließend sein. Schreibt der Arbeitgeber zum Beispiel das Tragen einer Kochmütze vor (obwohl ein Haarnetz genügen würde), so wäre dieses Accessoire Arbeitskleidung – im Gegensatz zur Kochjacke und Kochhose, die Berufsbekleidung blieben, wenn sie nicht speziell vorgeschrieben werden. Gleiches gilt für Schutzbekleidung wie bei Sicherheitsschuhen (mit Stahlkappe).

Sicherheitscheck

Zu den Grundsätzen der Prävention der Prävention (siehe DGUV-Broschüre) gehört der Sicherheits­check. Das Regelwerk betrifft den Arbeitsschutz. Hier wurden die Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und GUV-V A1 vereint zur DGUV-Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) als der neuen Unfallverhütungsvorschrift der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Die Vorschriften BGV A1 und GUV-V A1 waren ohnehin gleichlautend. Die DGUV-Vorschrift 1 nennt fünf verbindliche Kriterien, die es Arbeitgebern ermöglichen, die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für ihr Unternehmen individuell zu bestimmen. In der DGUV Regel 100-001, sie fasst auch die Regeln BGR A 1 und GUV-R A1 zusammen, werden die konkreten Erläuterungen zu den Abschnitten der DGUV Vorschrift 1 erläutert. Die Gefährdungsbeurteilung ist definitiv ein Bestandteil eines Sicherheitschecks für Unternehmen. Arbeitgeber in Deutschland sind bereits ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu erstellen. Grundlage dafür ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Eine Gefährdungsbeurteilung funktioniert deswegen als Sicherheitscheck, weil in ihr sämtliche Gefährdungen an dem betreffenden Arbeitsplatz nicht nur allein erfasst und analysiert werden. Es werden auch gleichzeitig Maßnahmen für die vollständige oder teilweise Beseitigung der Gefährdungen festgelegt sowie konkrete Verantwortlichkeiten und Termine. Erst damit wird der Sicherheitscheck rund. An einigen Arbeitsplätzen kann es erforderlich sein, zu jedem Schichtwechsel die Liste des Sicherheitschecks penibel abzuarbeiten bevor die eigentliche Arbeit beginnt.

Arbeitskleidung und Schuhe

Arbeitskleidung ist in jedem Fall Funktionskleidung. Sie unterscheidet sich von der Berufskleidung schon dadurch, dass sie für einen besonderen Zweck gefertigt wurde, während Berufskleidung auch ausgediente Modekleidung sein kann. Arbeitskleidung soll häufig einen besonderen Schutz vor Arbeits- und Umwelteinflüssen während der Arbeitsausübung bieten. Kälte, Nässe, Hitze, aber auch elektrische Leitfähigkeit oder chemische beziehungsweise physikalische Widerstandsfähigkeit sind Aspekte solch schützender Funktionsbekleidung. Eine besondere Bedeutung bei der Schutzkleidung kommt den Schuhen zu. Hier sind namentlich die Sicherheitsschuhe gemeint. In zahlreichen Berufen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen von den Berufsgenossenschaften oder der DGUV sogar vorgeschrieben. Zum Beispiel müssen Köche, Bauleute, Handwerker und viele Industriearbeiter entsprechende Sicherheitsschuhe tragen. Militär und Polizisten im Einsatz sowieso. Dabei muss unterschieden werden zwischen Sicherheitsschuhen und Arbeitsschuhen. Die DGUV-Regel 112-191 schreibt vor, dass Sicherheitsschuhe zwingend mit einer sogenannten Zehenschutzkappe aus Metall oder Kunststoff ausgestattet sein müssen. Bei Arbeitsschuhen genügt eine Schutzkomponente, die aber nicht zwingend eine Kappe sein muss. Schutzschuhe, die eine Kappe gegen mechanische Einwirkungen haben, sollen bis zu einer Kraft ab 100 Joule schützen. Kappen von Sicherheitsschuhen müssen mindestens 200 vertragen. Feuerwehrsicherheitsschuhe unterliegen dann noch einmal anderen Sicherheitskriterien. Für sie sind die EN 15090:2012 und die Unfallverhütungsvorschriften maßgebend. Hier spielt die Entflammbarkeit eine besondere Rolle sowie ein Schnellverschluss. Dieser ermöglicht dem Träger ein schnelles An- und Ausziehen der Feuerwehrsicherheitsschuhe. Auch bei den schweren Arbeitsstiefeln ließ die Mode nicht lange auf sich warten. Stahlkappenstiefel wurden diversen Jugendkulturen getragen: von Punkern, von Metal-Fans sowie in der Industrial- und Wave-Szene, aber auch von Anhängern der BDSM-Kultur.

Berufsbekleidung Handwerk

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Und  wer behauptet, dass Berufsbekleidung zwingend eintönig und langweilig sein muss? Es geht auch anders. Besonders im Handwerk. Bei seriösen Handwerkern hat das Maurerdekolleté längst ausgedient. Zimmerleute vermitteln zum Beispiel durch ihre Zimmermannskluft Außenstehenden immer einen besonderen Eindruck. Das ist auch bei Schornsteinfegern und Köchen so. Wer kennt nicht die Bilder mit den weiß gekleideten Konditoren, die ihre tollen Leckereien auf Werbeflächen anbieten. Alles sehr malerisch, sehr anheimelnd und auch sehr beeindruckend. Dagegen sehen Klempner, Maurer, Sanitärtechniker und Elektriker selten spektakulär aus. Das müssen sie ja auch nicht. Aber saubere und ordentliche Arbeitskleidung zeigt auch eine bestimmte Berufskompetenz Oder würdest Du ein einem dreckigen und verschmierten Typen einen brandneuen Firmenwagen der Oberklasse abkaufen? Sicher nicht, denn das Auge kauft mit. Während Zimmerleute und Tischler meist schwarz oder dunkelbraun gekleidet sind, tragen Maler und Maurer meistens Weiß. Elektriker kommen häufig in Schwarz oder Grau daher. Sanitärtechniker bevorzugen Blau. Trockenbauer zeigen sich häufig in schlichtem Grau. Passend zur Tätigkeit präsentieren sich Garten- und Landschaftsgestalter oft in Grün. Kurz gesagt, das Handwerk ist bunt. Vielfach ist jedoch der Farbcode komplett aufgehoben, zum Beispiel bei den Köchen. Das Weiß von einst ist tiefem Schwarz oder leuchtendem Rot, Gelb, Blau oder Grün gewichen.

Persönliche Schutzausrüstung

Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören unter anderem Schutzhelme, Sicherheitshandschuhe oder Atemschutzmasken. Zu beachten ist jedoch: Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein Oberbegriff. Unter ihm werden alle Gegenstände eingeordnet, die getragen werden müssen, um sich bei der Arbeit vor Verletzungen und Gesundheitsschädigungen zu schützen. Die Persönliche Schutzausrüstung lässt sich in Kategorien aufteilen. Zurzeit werden drei Kategorien genannt. Die Kategorie I schützt zum Beispiel gegen Witterungsunbilden, aber nicht gegen Extremwetterlagen. Ebenfalls in dieser Kategorie finden sich Schutzeigenschaften gegen heiße Oberflächen bis zu 50 Grad Celsius oder Schutz gegen schwach aggressive Reinigungsmittel oder einem längeren Kontakt mit Wasser. Die Kategorie II bietet unter anderem bei mechanischen Risiken Schutz: zum Beispiel mit Fahrradhelmen, Arbeitshandschuhen und Sicherheitsschuhen. Aber auch Schwimmflügel werden hier genannt. Die umfangreiche Kategorie III bietet Schutz zum Beispiel gegen schädliche biologische Agenzien, Stromschlag, Kälte bis -50 Grad Celsius oder kälter, vor Ertrinken, aber auch gegen Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche beziehungsweise gegen Lärm. Zahlreiche normative und rechtliche Verweise sind hier zu beachten.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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