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Freitag, 18. Juni 2021

Überlebt im Job

Arbeitsunfälle in der Europäischen Union
von Heiko Wruck
BERICHT
Norderstedt/gc. Nach Angaben des Deutschen Statistischen Bundesamtes erlitten im Jahr 2018 in der EU 1.519 Menschen je 100.000 Erwerbstätige einen nicht-tödlichen Arbeitsunfall. Gegenüber 2010 sank damit die Zahl um fast sieben Prozent.

In Frankreich war das Unfallrisiko besonders hoch: 3.445 je 100.000 Erwerbstätige). Deutschland lag an siebenter Stelle: 1.722 je 100.000 Erwerbstätige. Das geringste Unfallrisiko bestand 2018 in den damals 28 EU-Staaten in Bulgarien: 81 je 100.000 Erwerbstätige. Der Mittelwert aller 28 damaligen EU-Mitgliedsstaaten lag bei 1.519 je 100.000 Erwerbstätige. Ein nicht-tödlicher Arbeitsunfall ist ein Unfall, der zu mindestens 3 Tagen Abwesenheit vom Arbeitsplatz führt. Er ist meldepflichtig.

In Deutschland ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für möglichst sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen. Das gilt ab dem ersten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter. Anders ausgedrückt: In der Bundesrepublik hat jeder Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Die Berufsgenossenschaften, die Gewerbeämter und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger kontrollieren die Arbeitgeber, ob sie diese Gesetzesvorgaben einhalten.

In Deutschland waren im Jahr 2018 Bauarbeiter am häufigsten von Arbeitsunfällen betroffen (4.600 Unfälle pro 100.000 Erwerbstätige). Ihnen folgen im Unfallgeschehen knapp die Beschäftigten in der Was­ser­versorgung und in der Abfallentsorgung (rund 4.400 je 100.000 Erwerbstätige).

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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