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Donnerstag, 2. September 2021

Für Unternehmen nicht verzichtbar

Arbeitsschutz-Unterweisung im Homeoffice
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Wenn sich Unternehmer dafür entscheiden, ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise, dauerhaft oder temporär im Homeoffice arbeiten zu lassen, so haben sie einiges zu beachten.

Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Im Rahmen des Arbeitsschutzes besteht für Unternehmen ebenfalls die gesetzliche Verpflichtung, ihre Mitarbeiter vor der Arbeit im Homeoffice zu unterweisen. Die Mitarbeiter müssen Gefahren erkennen und sich gesund verhalten können. Diese Unterweisung ist nicht verzichtbar. Dabei sind auch die erforderlichen Unterweisungsfristen einzuhalten. Vor dem erstmaligen Beginn der Arbeit im Homeoffice ist eine Erstunterweisung durchzuführen. Ausnahmslos alle Unterweisungen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Für die Unterweisung können ebenfalls elektronische Medien eingesetzt werden. Die für die Unterweisung genutzten elektronischen Medien müssen Mindeststandards genügen.

Diese Mindestanforderungen können bei der DGUV erfragt werden. Jede Unterweisung ist nachprüfbar zu dokumentieren (und bei Bedarf vom Unterwiesenen unterschriftlich zu bestätigen). Eine Unterschrift der Teilnahme an einer Unterweisung kann auch elektronisch erfolgen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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