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Sonntag, 3. Oktober 2021

Krank durch Arbeit

Lärmschwerhörigkeit ganz weit oben
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Von den Verdachtsanzeigen auf eine Berufserkrankung im Jahr 2019 machten nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Hauterkrankungen (20.176) den Hauptteil aus. Allerdings wurden 387 davon anerkannt.

Platz zwei entfiel auf die Lärmschwerhörigkeit (15.284). Die Anerkennung als Berufskrankheit erfolgte in 7.238 Fällen.

Hautkrebs durch UV-Bestrahlung (9.930) wurde am dritthäufigsten als Verdachtsanzeige auf eine Berufserkrankung eingereicht. Anerkannt wurden 5.530 Fälle.

Den vierten Rang nahmen Schäden an der Lendenwirbelsäule durch Heben und Tragen (5.916) ein. Deren Anerkennung als Berufskrankheiten erfolgte in 361 Fällen.

Lungen- beziehungsweise Kehlkopfkrebs durch den Kontakt mit Asbest (5.194) kam bei der Einreichung auf Rang fünf. Hier wurden insgesamt 602 Fälle im Jahr 2019 anerkannt.

Auf dem sechsten Rang lagen Verdachtsanzeigen auf eine Berufserkrankung an Asbestose (3.986). Hier wurden 1.480 Fälle anerkannt.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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