Suchen

Mittwoch, 17. November 2021

Straftat Schlaf

Nur wach und ausgeruht ans Steuer
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat gemeldet, dass die ihr zwischen den Jahren 2014 und 2019 angezeigten schweren oder tödlichen Verkehrsunfälle mit der Müdigkeit der Fahrzeugführer im Zusammenhang gestanden haben.

Demnach waren besonders Männer zwischen 20 und 29 Jahren sowie 50 und 59 Jahren betroffen. Die BG ETEM hatte im Jahr 2020 eine Untersuchung von schweren und tödlichen Wege- und Dienstwegeunfällen im Straßenverkehr mit Pkw und Lkw veranlasst.

„In 24,2 Prozent der Unfälle fanden sich Indizien, dass der Fahrer eingeschlafen war. In weiteren 17,4 Prozent ließ sich auf müdigkeitsbedingte Fahrfehler schließen. Jeder dritte dieser Unfälle endete mit mindestens einem getöteten Insassen. Und mit 76,4 Prozent war der Anteil der Fahrer männlich. Eine ähnliche Häufung zeigt sich auch in anderen Studien“, heißt es dazu bei der BG ETEM.

Sekundenschlaf am Steuer ist keine Privatsache und auch keine höhere Gewalt, sondern eine Straftat nach § 315c StGB. Diese Straftat kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, mit einem Bußgeld, aber auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Abgesehen von der persönlichen Gefährdung werden auch andere Verkehrsteilnehmer erheblich durch den Sekundenschlaf eines Fahrzeugführers gefährdet. Deswegen sollten sich Fahrzeugführer nur ausgeruht und völlig wach ans Lenkrad setzen. Kollegen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Vorgesetzte sind veranlasst, übermüdete Fahrzeugführer nicht zur Fahrt antreten zu lassen.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
__________________________________