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Mittwoch, 29. Dezember 2021

Kritische Infrastruktur

Die Vitalpunkte der Sicherheit
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Die deutsche Bundesregierung hat im Jahr 2009 zehn Sektoren definiert, die als kritische Infrastrukturen gewertet werden.

Das sind: Siedlungsabfallentsorgung (nach BSG), Staat und Verwaltung, Energie, IT und TK (Informationstechnik und Telekommunikation), Transport und Verkehr, Gesundheit, Medien und Kultur, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen.

In diesen zehn Sektoren werden die sogenannten Basisdienste geleistet, ohne die es weder eine Kraftstoff-, Brennstoff-, Energie- und Wasserversorgung gäbe, ohne die Waren und Dienstleistungen weder zur Fertigung noch zum Verbraucher kommen.

Partner beim Schutz Kritischer Infrastrukturen sind das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die Bundesländer, die Kommunen, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die Betreiber (Unternehmen und Organisationen, die die Eigentümer bestimmter Infrastrukturen sind).

In der „Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen“ werden die Zielvorstellungen und der politisch-strategische Ansatz des Bundes für den Schutz Kritischer Infrastrukturen zusammengefasst. Darin werden die einzelnen strategischen Ziele des Bundes sowie die Zusammenarbeit der Partner und Akteure erläutert. Außerdem wird das Umsetzungsverfahren mit seinen Arbeitspaketen und Instrumenten zur Erreichung der Ziele definiert.

Kontakt: 
Heiko.Wruck@t-online.de
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