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Freitag, 31. Dezember 2021

Neue Liste der Berufskrankheiten

Rasanter Anstieg bei COViD-Verdacht
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Seit dem 1. August 2021 ist eine neue Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. In der Liste der Berufskrankheiten sind nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) derzeit 80 Positionen erfasst.

Neu aufgenommen wurden die Hüftgelenksarthrose (Berufskrankheiten-Nummer 2116) durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Lungenkrebs durch Passivrauchen (Berufskrankheiten-Nummer 4116).

Der Paragraf 9 Abs. 1 SGB VII erlaubt in Ausnahmefällen eine Erkrankung wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Allerdings reicht dafür der alleinige Zusammenhang einer Erkrankung mit der ausgeübten Arbeit nicht aus.

Bei COVID-19 (Berufskrankheiten-Nummer 3101) haben die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen einen rasanten Anstieg bei Verdachtsmeldungen als Berufserkrankung festgestellt.

„Den Mitgliedern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind nach deren Angaben für die gewerblichen Unfallversicherungsträger und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 147.956 Anzeigen auf Verdacht von Covid-19 als Berufskrankheit gemeldet worden. Darüber hinaus wurden bis zum selben Zeitpunkt 26.483 Fälle von Covid-19 als Arbeitsunfall gemeldet, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31695) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31378) weiter schreibt. Als Berufskrankheit anerkannt wurden danach bis zum 30. Juni den DGUV-Angaben zufolge insgesamt 92.175 Fälle von Covid-19-Erkrankungen und als Arbeitsunfall 7.741 Fälle“, teilt der Deutsche Bundestag in seinen Parlamentsnachrichten mit (vorläufige Angaben: Anm. d. Red.).

Kontakt: 
Heiko.Wruck@t-online.de
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