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Sonntag, 13. Februar 2022

Deutlich über dem Mittel

Arbeitsmedizin: Niedersachsen mit hoher Fallzahl
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Im Bundesland Niedersachsen entfielen im Jahr 2019 auf jeden Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde 89,11 meldepflichtige Arbeitsunfälle.

Dieser Wert liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt des Jahres 2019 mit 69,78 Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner. Den niedrigsten Wert hatte mit 47,22 Fällen das Land Berlin. Den höchsten Wert verzeichnete das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 140,90 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.

Als präventivmedizinisches Fach kümmert sich die Arbeitsmedizin um die Förderung und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind oder an einer Berufserkrankung leiden. Vorrangig dient die Arbeitsmedizin jedoch der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie der Gesunderhaltung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Die akutmedizinische Betreuung ist in der Arbeitsmedizin nur ein Nebeneffekt – zum Beispiel bei der Erstversorgung von Unfallopfern.

Sowohl die Arbeitssicherheit als auch der Arbeitsschutz unterliegen ständigen Veränderungen, auf die die arbeitsmedizinische Versorgung reagieren muss. Verursacht werden diese Veränderungen durch die fortschreitende Globalisierung, durch die Digitalisierung und den technologischen Fortschritt.

Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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