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Montag, 14. Februar 2022

Hitzefrei ins Arbeitsrecht

Klimawandel betrifft auch Arbeitssicherheit
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Der Klimawandel ist auch in Deutschland längst angekommen. Temperaturen um die 40 Grad Celsius und darüber haben keinen Seltenheitswert.

Weil damit zu rechnen ist, dass die Temperaturen langfristig auf hohem Niveau bleiben werden, stellt sich die Frage, ob nicht auch in Deutschland das Arbeitsrecht und die Arbeitskultur an die veränderten Umweltbedingungen anzupassen sind. Ein Recht auf Hitzefrei, verkürzte Arbeitszeiten, Klimaanlagen, Ventilatoren und Siesta oder ein Sommerausfallgeld könnten viele Belastungen im Arbeitsleben, die auf den Klimawandel zurückzuführen sind, entschärfen. Besonders wichtig ist das für die rund 2,4 Millionen Beschäftigten, die in der Hauptsache im Freien arbeiten. Durch direkte Sonneneinstahlung bedingter Hautkrebs ist in diesen Berufsgruppen weit verbreitet.

Aber auch innerhalb von Gebäuden bereitet die Hitze häufig Probleme. In der Arbeitsstättenverordnung ist geregelt, dass Unternehmer ab einer Temperatur von 26 Grad Celsius etwas gegen die Hitze unternehmen müssen. Verpflichtend wird dies ab 30 Grad Celsius. Ausgewählte Räume dürfen ab 35 Grad nicht mehr nutzt werden. Trotzdem müssen die Mitarbeiter im Betrieb bleiben. Zum Beispiel könnten die Unternehmen auch Hitzearbeitszeitkonten für ihre Beschäftigten einrichten.

„Allein in Deutschland forderte die Rekordhitzeperiode im Jahr 2003 etwa 7.500 Tote sowie zahlreiche hitzebedingte Krankheitsfälle aufgrund von Dehydrierung, Hitzschlag, Herz- und Kreislauferkrankungen“, teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit. Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel  weist darauf hin: „Wir haben beispielsweise 2017 allein 40.500 Fälle von klimabedingten Krankheitsfällen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das wird auch noch deutlich zunehmen.“

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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