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Montag, 7. Februar 2022

Die solide Mitte

Hessen gut mit Arbeitsmedizinern versorgt
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Mit 66,81 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde und Jahr lag das Bundesland Hessen in 2019 recht nah am bundesdeutschen Durchschnitt.

Der Bundesdurchschnitt lag bei 69,78. Den höchsten Wert hatte in 2019 das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 140,90 Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner. Den niedrigsten Wert hatte das Land Berlin mit 47,22 Fällen pro Arzt arbeitsmedizinischer Fachkunde.

Die Arbeitsmedizin wirkt präventiv. Sie soll helfen, Berufserkrankungen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Außerdem stellt sie Maßnahmen bereit, die der Wiederherstellung beziehungsweise der Erhaltung Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten dient. Die akutmedizinische Versorgung kann zwar im Bedarfsfall auch geleistet werden, ist aber nicht eigentlicher Gegenstand der Arbeitsmedizin. Durch die Globalisierung, den Technologiefortschritt und die Digitalisierung sind die Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutz ständigen Veränderungen unterworfen. Die Arbeitsmedizin bleibt zwar präventiv wirksam, muss sich jedoch durch die Digitalisierung und die Globalisierung der Arbeitswelt neuen Herausforderungen stellen.

Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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