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Montag, 7. Februar 2022

Elektronischer Lohnnachweis

Bis zum 16. Februar abgeben
Redaktion: BG Bau
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Am Jahresanfang müssen Unternehmen die Arbeitsentgelte, die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten sowie deren Anzahl an die Unfallversicherungsträger übermitteln. Die Meldefrist für das Jahr 2021 endet am 16. Februar 2022.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt Tipps, damit die Abgabe der Daten reibungslos klappt.

Mit dem elektronischen Lohnnachweis melden die Unternehmen für das zurückliegende Jahr die Anzahl ihrer Beschäftigten, das an sie gezahlte Arbeitsentgelt sowie die dafür geleisteten Arbeitsstunden. Das gilt auch für Aushilfen, Teilzeitkräfte oder Auszubildende. Bis zum 16. Februar haben die Unternehmen aus der Bauwirtschaft und dem Reinigungsgewerbe Zeit, die elektronischen Lohnnachweise für das Jahr 2021 an die BG BAU zu übermitteln.

Die Übermittlung erfolgt über das Entgeltabrechnungsprogramm oder alternativ über die Ausfüllhilfe sv.net. Vor der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises muss das Unternehmen einen Stammdatenabruf durchführen. Dabei werden die hinterlegten Unternehmensdaten abgeglichen und die Beschäftigten einer Gefahrtarifstelle zugeordnet. Nachweispflichtig sind Arbeitsentgelte bis zu einer Höhe von 78.960,00 Euro je Beschäftigen. Für Unternehmen, die im Jahr 2021 keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Aushilfen beschäftigt haben, entfällt die Meldepflicht. Sollte in diesem Fall bereits ein Stammdatenabruf durchgeführt worden sein, ist dieser dringend wieder zu stornieren.

Der elektronische Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags an die BG BAU. Unternehmen sollten die Abgabefrist für die Meldung einhalten. Andernfalls muss die BG BAU gegebenenfalls die Bruttoarbeitsentgelte schätzen und der Beitragsberechnung zugrunde legen. Im Gegensatz zu Arbeitsentgelten und Gefahrtarifstellen werden die gemeldeten Arbeitsstunden nicht zur Berechnung des Beitrags zur Unfallversicherung herangezogen. Diese Angaben wirken sich aber auf die Zuweisung des Unternehmens zum jeweiligen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuungsmodell aus.

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Hintergrund – die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter https://www.bgbau.de.
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