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Dienstag, 22. Februar 2022

Ein guter Schnitt

Arbeitsmedizinische Versorgung im Saarland
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Mit einem Wert von 66,12 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde lag das Saarland im Jahr 2019 nur leicht unter dem Bundesdurchschnitt.

Der Bundesdurchschnitt bezifferte sich in jenem Jahr auf 69,78 Fälle. Im Vergleich der sechszehn Bundesländer lag das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 140,90 Arbeitsunfällen pro Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde. Den niedrigsten Wert hatte in 2019 das Land Berlin mit 47,22 Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner.

Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG).

Die Arbeitsmediziner in Deutschland stehen vor der Herausforderung, dass der technologische Fortschritt und die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz der Beschäftigten ständig verändert. Als präventivmedizinisches Fach kümmert sich die Arbeitsmedizin um die Förderung und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind oder an einer Berufserkrankung leiden. Vorrangig dient die Arbeitsmedizin jedoch der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie der Gesunderhaltung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen.

Die akutmedizinische Betreuung ist in der Arbeitsmedizin nur ein Nebeneffekt – zum Beispiel bei der Erstversorgung von Unfallopfern.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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