Suchen

Mittwoch, 16. Februar 2022

Höchster Wert

Nordrhein-Westfalen mit den meisten Fallzahlen
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist in vielen Dingen überdurchschnittlich. So auch bei den Fallzahlen pro Arbeitsmediziner und Jahr nach Arbeitsunfällen.

Im Jahr 2019 entfielen in Nordrhein-Westfalen auf einen Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde 140,90 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Das ist im Vergleich der deutschen Bundesländer der höchste Wert. Den niedrigsten Wert hatte in 2019 das Land Berlin mit 47,22 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner. Der Bundesdurchschnitt des Jahres 2019 lag bei 69,78 Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner.

Als präventivmedizinisches Fach kümmert sich die Arbeitsmedizin um die Förderung und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind oder an einer Berufserkrankung leiden. Vorrangig dient die Arbeitsmedizin jedoch der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie der Gesunderhaltung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Die akutmedizinische Betreuung ist in der Arbeitsmedizin nur ein Nebeneffekt – zum Beispiel bei der Erstversorgung von Unfallopfern.

Sowohl die Arbeitssicherheit als auch der Arbeitsschutz unterliegen ständigen Veränderungen, auf die die arbeitsmedizinische Versorgung reagieren muss. Verursacht werden diese Veränderungen durch die fortschreitende Globalisierung, durch die Digitalisierung und den technologischen Fortschritt.

Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG).

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
__________________________________