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Donnerstag, 10. Februar 2022

Mehr als woanders

Mecklenburg-Vorpommern über Bundesdurchschnitt
... von Heiko Wruck
BERICHT

Lassahn/gc.
In Mecklenburg-Vorpommern entfielen im Jahr 2019 rechnerisch 74,64 meldepflichtige Arbeitsunfälle auf einen Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.

Damit liegt das nordöstliche Bundesland deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 69,78 Unfällen. Im selben Jahr hatte dagegen das Land erlin mit 47,22 Fällen pro Arzt arbeitsmedizinischer Fachkunde den niedrigten Wert. Mit 140,90 Arbeitsunfällen pro Arbeitsmediziner hatte das Bundesland Nordrhein-Westfalen den höchten Wert aller deutschen Bundesländer erreicht.

Die Arbeitsmedizin ist ein rein präventivmedizinisches Fachgebiet. Im Gegensatz zur Akutmedizin. Die Prävention soll helfen, Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen zu vermeiden, die Arbeitsfähigkeit verunglückter und erkrankter Beschäftigter wieder herzustellen und gleichzeitig die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Dabei unterliegen sowohl die Arbeitssicherheit als auch der Arbeitsschutz ständigen Veränderungen, auf die die arbeitsmedizinische Verorgung reagieren muss.

Verursacht werden diese Veränderungen durch die fortschreitende Globalisierung, durch die Digitalisierung und den technologischen Fortsschritt. Die rechtlichen Inhalte und die Grundlagen der Betriebsärztlichen Betreuung sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), in der Biostoffverordnung (BioStoffV), in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie in der DGUV-Vorschrift 2 und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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