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Mittwoch, 9. Februar 2022

Versteckte Gefahren

Homeoffice vertraglich regeln
... von Heiko Wruck
BERICHT
Dortmund/gc. Zwar erlauben es der Internetausbau und die Digitalisierung vieler Berufe zunehmend mehr Beschäftigten ihrer Erwerbsarbeit auch ortsungebunden außerhalb der unternehmen nachzugehen. Allerdings fand die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)heraus, dass lediglich 12 Prozent der Beschäftigten eine Vereinbarung zur Telearbeit mit ihren Arbeitgebern haben.

In diesen Vereinbarungen sind Inhalte geregelt wie selbstbestimmte Arbeitszeiten, Überstunden und Erreichbarkeit.  Allerdings stammen die Daten aus dem Jahr 2017, sodass sie für die gegenwärtige Situation, nachdem durch die Corona-Pandemie bedingten Anstieg der Homeofficetätigkeiten nur eine begrenzte Aussagekraft haben. Klar ist allerdings trotzdem, dass es entsprechender Vereinbarungen bedarf. Die Beschäftigten müssen davor geschützt werden, Schaden zu nehmen. Ihre Gefährdungen im Homeoffice liegen unter anderem darin, durch die zeitliche Entgrenzung keine klare Trennung zwischen Arbeitstag und Freizeit mehr einrichten zu können.

Durch den fehlenden Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit sowie zwischen Berufs und Familie entsteht schnell eine Dauerbelastung, die die Beschäftigten psychologisch krank macht. Konzentrationsdefizite, Schlafmangel und Burn-out können die Folgen dieser Entwicklung sein.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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