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Donnerstag, 24. März 2022

Beamter scheitert

Gericht entscheidet, kein Schmerzensgeld
... von Heiko Wruck
BERICHT
Koblenz/gc. Ein Justizvollzugsbeamter erlitt im Dienst im Juli 2018 durch einen körperlichen Übergriff eines Inhaftierten eine Verletzung an der Hand.

Schmerzensgeld bekam er trotzdem nicht. Der Inhaftierte war nicht nur mittellos, sondern außerdem auch noch psychisch krank sowie nach einem Strafverfahren vor einem Zivilgericht für schuldunfähig erklärt und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Zwar hatte das Zivilgericht die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 7.500 Euro verhängt. Aber der Betrag konnte nicht vollstreckt werden, weil der Täter mittellos war. Deswegen verlange der Justizvollzugsbeamte vom Land als seinem Dienstherrn die Zahlung des Schmerzensgeldes.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte daraufhin entschieden, dass in diesem Fall der Dienstherr nicht im Rahmen seiner Fürsorgepflicht das Schmerzensgeld zu zahlen hat. Das Urteil wurde am 24. Januar 2024 bekannt gegeben (Az.: 5 K 707/21.KO). Das Verwaltungsgericht Koblenz begründete sein Urteil vom 11. Januar 2022, dass bei einem wegen Schuldunfähigkeit unbegründeten Anspruch der Dienstherr nicht einspringen muss, um das Schmerzensgeld zu zahlen. Damit würde die Fürsorgepflicht des Landes für seine Beamten überschritten.

Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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