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Dienstag, 30. Januar 2024

Diese Pressemitteilung ist das Werk einer KI

 Verbot von KI-Anwendungen nicht zielführend

Redaktion: HafenCity Universität Hamburg
PRESSEMITTEILUNG
Hamburg/gc. Eine Arbeitsgruppe der HafenCity Universität Hamburg hat eine Handreichung zu Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre veröffentlicht. Die Handreichung setzt den Fokus auf den Einsatz generativer KI-Tools wie beispielsweise ChatGPT und beleuchtet die Potenziale sowie Herausforderungen für Lehrende und Studierende.

Die Arbeitsgruppe bekam ihren Auftrag vom Akademischen Senat und war mit Vertreter:innen der unterschiedlichen Statusgruppen der Universität besetzt. Diese Pressemitteilung zur Handreichung haben wir zum Thema passend von ChatGPT schreiben lassen und etwas angepasst.

Didaktische Möglichkeiten generativer KI-Anwendungen
Die erarbeitete Handreichung hebt die vielfältigen didaktischen Potenziale von KI-Generatoren hervor. Lehrende werden ermutigt, Tools wie ChatGPT im Rahmen von Lehrveranstaltungsplanung, Kursbeschreibungserstellung und Aufgabengestaltung zu erproben. Studierende können von KI-Generatoren bei der Textzusammenfassung sowie im Schreibprozess profitieren.

Warum ist ein Verbot von KI-Anwendungen nicht zielführend?
Die Handreichung argumentiert gegen ein Verbot von KI-Anwendungen in der Lehre und betont stattdessen die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung. Es wird darauf hingewiesen, dass KI-Kompetenz zu den wichtigen Kompetenzen gehört, die an Hochschulen vermittelt werden müssen, und dass klare Regeln für den Einsatz von KI-Werkzeugen an Hochschulen notwendig sind.

KI-Generatoren im Kontext von Prüfungen
Die Verwendung von KI-Generatoren in Prüfungen wird als Möglichkeit zur Unterstützung von Lehrenden und Lernenden dargestellt. Die Handreichung gibt Empfehlungen für die zulässige Nutzung von KI-Tools in Prüfungen und weist darauf hin, dass die Eigenleistung der Studierenden stets gewährleistet sein muss.

Rechtliche Aspekte im Prüfungswesen
Die Handreichung beleuchtet überdies verschiedene rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit KI-Anwendungen in Prüfungen, darunter Urheberrechtsschutz, Urheberrechtsverletzung und Datenschutz. Auch die verschiedenen Formen, den Einsatz von KI-Tools zu kennzeichnen, werden thematisiert. Klar definierte Regeln und Empfehlungen sollen einen verantwortungsbewussten Umgang sicherstellen.

Die HafenCity Universität Hamburg setzt sich aktiv für die Erprobung von KI-Tools im Lehr- und Lernbetrieb ein. Die Handreichung ist ein erster Schritt, um sich in einem dynamischen Prozess reflektiert und partizipativ mit KI-Technologien an der HCU auseinanderzusetzen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Team „Medien & Didaktik“
Dr. Nicole Podleschny
Sabine Schermeier
HafenCity Universität Hamburg
Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung
Henning-Voscherau-Platz 1
20457 Hamburg
Besuchsadresse: Campus Tower | 3.OG NE 2 | Raum 03.01.04
medienunddidaktik@hcu-hamburg.de

Weitere Informationen:
Die aktuelle Version Handreichung zur Nutzung von KI in der Lehre der HafenCity Universität Hamburg finden Sie hier.
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