Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Sicherheitsbeauftragte sind in der Regel in Vollzeit oder Teilzeit ehrenamtlich im Unternehmen tätig. Sie sind auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend als Multiplikator tätig und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter.
Sicherheitsbeauftragte sind von Arbeitgebern beauftragte Personen, die sie bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für die Beschäftigten und tragen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen bei.
Was sind Sicherheitsbeauftragte?
Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind von einem Unternehmen schriftlich bestellte Personen, Sie unterstützen den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte des Unternehmens. Sie sind wichtige Ansprechpartner für die Beschäftigten und tragen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen bei.
Wo werden Sicherheitsbeauftragte eingesetzt?
Sicherheitsbeauftragte können in allen Unternehmen eingesetzt werden, unabhängig von der Betriebsgröße, der Branche oder der Tätigkeit. Sie sind in allen Bereichen des Unternehmens tätig, in denen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren auftreten können.
Wann werden Sicherheitsbeauftragte eingesetzt?
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird in Unternehmen (oder örtlich selbständigen Betriebsteilen) und in Betrieben des öffentlichen Dienstes mit regelmäßig ab 21 Beschäftigten von den Berufsgenossenschaften und Unfallkasseen vorgeschrieben. Die Unfallversicherungsträger können abweichende Festlegungen treffen. In kleineren Unternehmen kann der Arbeitgeber auch entscheiden, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Wie werden Sicherheitsbeauftragte eingesetzt?
Sicherheitsbeauftragte sind in der Regel in Vollzeit oder Teilzeit ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten eng mit dem Arbeitgeber, den Führungskräften und den Beschäftigten zusammen. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
● die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften;
● die Beratung der Beschäftigten in Fragen des Arbeitsschutzes;
● die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen;
● die Durchführung von Unterweisungen und Schulungen in Fragen des Arbeitsschutzes.
Wem sind Sicherheitsbeauftragte unterstellt?
Sicherheitsbeauftragte sind dem Arbeitgeber unterstellt. Sie sind jedoch nicht weisungsgebunden, sondern sind in ihrer Tätigkeit unabhängig.
Welche Weisungsberechtigungen haben Sicherheitsbeauftragte?
Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten. Sie können jedoch auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften hinweisen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verlangen.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte muss es pro Unternehmen/Betriebsteil/Niederlassung/Filiale ab welcher Betriebsgröße geben?
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach der Betriebsgröße. In Unternehmen/Betriebsteilen/Niederlassungen/Filialen ab 21 bis 150 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
Welche Vorschriften gelten für Sicherheitsbeauftragte?
Die Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten sind in der DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, § 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, geregelt. Die DGUV-Vorschrift 1 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen und ihnen die erforderliche Zeit und Unterstützung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewähren. Außerdem müssen Arbeitgeber die Sicherheitsbeauftragten in ihrer Tätigkeit unterweisen und ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.
Sicherheitsbeauftragte sind wichtige Ansprechpartner für die Beschäftigten und tragen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen bei. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen und ihnen die erforderliche Unterstützung zu gewähren. Quellen: Wikipadia, DGUV, BAuA
Kontakt:
Heiko.Wruck@t-online.de
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