Halbe-halbe bei ungeklärter Fahrzeugkollision
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
Dieser Beitrag kann in vollem Umfang kostenlos genutzt werden.
Pressemitteilung
Nürnberg/gc. Wird bei einem Unfall zweier Autos nur eines beschädigt, müssen die Halter beider Fahrzeuge letztendlich jeweils zur Hälfte für den Schaden des einen Wagens aufkommen. Und zwar dann, wenn bei gleichwertiger Betriebsgefahr der Unfallverlauf strittig bleibt und die Schuldfrage auch gerichtlich nicht geklärt werden kann. Das hat das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden (Az. 322 C 21241/09).