Fahrmanöver muss allerdings verkehrsgerecht sein
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall hat, der nicht in Zusammenhang mit diesem Zustand steht, den trifft bei verkehrsgerechtem Verhalten keine Schuld. So urteilte das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 299/14).