Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit fehlt
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Kommt es bei einer Spielerei zwischen Erwachsenen am Arbeitsplatz zu Verletzungen, so gelten diese nicht als Arbeitsunfall. Das trifft auch zu, wenn ein Mann aus dem Fenster springt, um einer Spritzpistole auszuweichen. So entschied das Landessozialgericht Hessen und wies die Forderung des Verletzten zurück (Az. L 3 U 47/13).