Gesetzlich Versicherte digital krankgeschrieben
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt für gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland die Pflicht, ihren Arbeitgebern die eigene Krankschreibung in Papierform übergeben zu müssen. Der Grund dafür ist das sogenannte „eAU-Verfahren“. Dabei steht das e für elektronisch (also digital) und das AU für Arbeitsunfähigkeit.