Jahreswechsel – Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Der Jahreswechsel ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein wichtiger Termin. Am 31. Dezember verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch für das zurückliegende Jahr. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten daher rechtzeitig planen, ob sie ihren Urlaub bis dahin nehmen können.