Wahlen: Antragsfrist endet am 1. September 2013
Redaktion: Bundeswahlleiter
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PRESSEMITTEILUNG
Wiesbaden/gc. Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass am 1. September 2013 die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 22. September 2013 teilnehmen zu
können.