Sprüche hatten öffentlichen Frieden gestört
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Wer sich mit Sprüchen auf der Autoheckscheibe über die Kirche lustig macht oder gar zum Mord am Papst aufruft, der stört den öffentlichen Frieden. So urteilte das Amtsgericht Lüdinghausen (Az. Ds-81 Js 3303/15-174/15).