Bisher keine Anträge beim Land eingegangen
Redaktion: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. In Reaktion auf den Antrag der AfD-Fraktion „Schächtungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern“ stellte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus am 17. Mai 2017 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin klar: „Das betäubungslose Schlachten ist laut Gesetzgeber grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, sofern diese im Rahmen der freien Religionsausübung zwingend notwendig sind. Und selbst dann ist das Schächten gesetzlich klar geregelt.“