Kein Bußgeld für Steuersünder in Übergangsfrist
Redaktion: Mecklenburg-Vorpommerns Landeshauptstadt Schwerin
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Der Kommunale Ordnungsdienst beginnt am 25. April 2015 mit der Hundezählung in der Landeshauptstadt. In den darauffolgenden Monaten führen die städtischen Ordnungshüter Befragungen in Haushalten des gesamten Stadtgebietes durch.