Entzug des Waffenscheins rechtmäßig
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Vergisst ein Jäger seinen Waffenkoffer samt Inhalt auf dem Gehweg, so darf ihm die Waffenbehörde den Waffenschein samt Jagderlaubnis entziehen. Er handele in einem solchen Fall nicht zuverlässig und gefährde Unbeteiligte, beschloss das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Az. 5 Bs 135/15).