Ergänzungen beim Arbeitsschutzkontrollgesetz
Redaktion: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
PRESSEMITTEILUNG
Berlin/gc. Bereits am 1. Januar 2021 trat das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft. Ab 2026 müssen mindestens fünf Prozent der in einem Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr durch die Arbeitsschutzbehörden besichtigt werden.